Die Steigungsabweichung über den gesamten Nutzweg
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Technik-Tipp
Die gesamte Steigungsabweichung ep ist definiert über die Ausgleichsgerade, die die Kurve des tatsächlichen Steigungsfehlers optimal annähert, und die dann derart parallel verschoben wird, dass sie den Ursprung schneidet. Das bedeutet, dass der Fehler am Ende des Verfahrweges tatsächlich größer als in der Tabelle angegeben sein darf, wenn die Ausgleichsgerade noch innerhalb der Toleranz liegt. Gleichfalls kann bereits am Anfang des Verfahrweges eine Steigungsabweichung vorliegen, da die Ausgleichgerade einen y-Achsenabschnitt haben kann.
Trotzdem ist die Gesamtabweichung ein schärferes Kriterium als die gebräuchlichere Abweichung pro 300 mm, da der Fehler pro 300 mm nicht kumuliert werden darf. Z.B. darf der Gesamtfehler eines Kugelgewindetriebs mit 900 mm Nutzweg nicht dreimal so groß sein wie die Abweichung über 300 mm.